Die Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt und VG Volkach erfolgt online über das Bürgerserviceportal der Stadt. Dort finden sie auch eine Anleitung zur Anmeldung.
Das Bürgerserviceportal erreichen Sie über den folgenden Link:
Bürgerportal: Online-Service für Bürger (stadt-volkach.de)
Für eine gewünschte Aufnahme zum neuen Betreuungsjahr (jeweils zum 01.09.) wird stets ein fester Anmeldezeitraum festgelegt. Die genauen Zeiträume für das Betreuungsjahr 2024/2025 finden Sie untenstehend.
Wünschen sie, dass Ihr Kind während des Jahres in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, können sie die Anmeldung jederzeit vornehmen.
Im Bürgerserviceportal können Sie sich auch einen Überblick über die einzelnen Betreuungsangebote in Volkach verschaffen. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Kindertageseinrichtungen persönlich kennenzulernen. Hierzu können etwa individuelle Termine mit den Kindertageseinrichtungen vereinbart werden oder Sie nutzen deren andere Angebote (z.B. Homepage, Tag der offenen Tür).
Aktuelle Termine für das Betreungsjahr 2024/2025
Kindergarten, Kinderkrippe und Hort Nordheim
01.01.2024 – 29.02.2024 | Anmeldezeitraum |
01.03.2024 – 31.03.2024 | Zuteilungszeitraum |
01.04.2024 – 30.06.2024 | Benachrichtigungszeitraum |
01.09.2024 – 31.08.2025 | Saisonzeitraum |
Alle Informationen zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldunge finden Sie auch auf unserer Elternbroschüre zum Download!
Derzeit sind gehäuft Krankheitsfälle zu beobachten. Wir appellieren: „Kranke Kinder und Mitarbeitende gehören nicht in die Kita.“
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit treten auch wieder vermehrt Erkältungskrankheiten und sonstige Infektionskrankheiten auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ansteckungsgefahr „herkömmlicher“ Krankheiten häufig unterschätzt wird. Wir bitten die Eltern, die Krankheitssymptome ernst zu nehmen und ein angeschlagenes und noch nicht gänzlich auskuriertes Kind keinesfalls in die Kindertagesstätte zu bringen. Weitere Ansteckungen können in einer Kettenreaktion den gesamten Betrieb zum Stillstand bringen.
Kinder mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit können in den Einrichtungen nicht betreut werden, sie dürfen erst zurückkehren, wenn nur noch leichte beziehungsweise keine weiteren Symptome vorliegen.
Wichtig ist auch, dass Sie die Einrichtung darüber informieren, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat.Dazu sind Sie sogar gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich verpflichtet und durch die Einrichtung belehrt worden. Sie haben eine Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung Ihres Kindes.
Bei bestimmten Infektionserkrankungen, die in § 34 IfSG aufgelistet sind, wird ein Kind per Gesetz bis zur Ansteckungsfreiheit vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen. Näheres hierzu regeln die Wiederzulassungsrichtlinien des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Um weiter Ansteckungen, mögliche Kettenreaktionen und eventuelle Stillstände in den Einrichtungen zu vermeiden, bedanken wir uns für Beachtung der oben genannten Hinweise und ein rücksichtvolles Miteinander in den Einrichtungen.
Hinweisen möchten wir auch noch darauf, dass die Einrichtungen ein Hausrecht besitzen. Wenn die Einrichtungen der Meinung sind, dass Ihr Kind krank ist, können sie fordern, dass Sie Ihr Kind abholen.
Die Einrichtungen kommen damit ihrer Sorgfaltspflicht auch gegenüber den anderen betreuten Kindern nach.
Wir alle stehen in diesen Tagen vor ganz neuen Herausforderungen. Die schrecklichen Entwicklungen in der Ukraine bestürzen und verunsichern nicht nur die Erwachsenen. Auch die Kinder sind davon betroffen und werden, wenn auch unbeabsichtigt, mit diesen Informationen und Bildern konfrontiert, etwa über Gespräche von Erwachsenen im Umfeld, Nachrichten oder Social-Media-Kanäle. Vor allem für Kinder kann es sehr schwierig sein, diese Informationen zu verarbeiten.
Diese Sorgen und Ängste müssen wir ernst nehmen. Besonders wichtig ist dabei, dass Erziehungsberechtigte ruhig und gefasst bleiben, wenn sie ihren Kindern von den dramatischen Entwicklungen in der Ukraine und der Welt erzählen. Denn elterliche Angst verstärkt die kindliche Verunsicherung.
In dem Newsletter des Sozialministeriums finden Sie weitere Infos, wie Sie mit der Situation umgehen können. Sprechen Sie gerne auch unsere Mitarbeitenden in den KiTas an, wenn Sie feststellen, dass Ihre Kinder gerade besonders belastet sind.
Weiterführende Links
https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/tipps/schlimme-nachrichten/
https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/mit-kindern-ueber-krieg-in-ukraine-sprechen-100.html