Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
Kindertageseinrichtungen haben vom Gesetzgeber einen Schutzauftrag erhalten (§ 8a Sozialgesetzbuch VIII).
Das Schutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in einem institutionellen geschützten Rahmen für alle Kinder, die unsere Kindertageseinrichtung besuchen, sicherstellen.
Ebenso soll das Schutzkonzept zu einem gewaltfreien Arbeitsplatz beitragen. Es ist unser aller Auftrag, die uns anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen. Die Kindertagesstätte ist ein sicherer Raum, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und auch Auffälligkeiten und deren mögliche Ursachen nicht ignoriert. Alle MitarbeiterInnen tragen dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen.
Für unsere Einrichtung wurde in gemeinsamer Teamarbeit ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellt.
Folgende Inhalte sind in diesem Konzept verankert:
Gesetzliche Schwerpunkte und Definitionen
Ziele unserer Einrichtung
Verhaltenscodex und Verhaltensampel
Sexualpädagogisches Konzept
Einrichtungsspezifische Risikoanalyse
Verantwortungsbereiche des Trägers, der Leitung und der päd. Mitarbeiter
Handlungsschritte und Dokumentation
Verfahrensablauf bei Verdacht
Rehabilitation und Aufarbeitung
Beschwerdemanagement
Kontaktdaten
Das Schutzkonzept wird jährlich im Team besprochen und aktualisiert. Neue Mitarbeiter werden bei der Einstellung belehrt.
Das Schutzkonzept liegt zur Einsicht in der Kita aus. Im Anmeldegespräch wird allen neuen Eltern unser Schutzkonzept vorgestellt und Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, Inhalte des Konzepts nachzulesen.