Beiträge

Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr, d.h. auch während der Schließtage oder bei Abwesenheit des Kindes entrichtet werden. Die Abbuchung erfolgt per SEPA-Basis-Lastschriftenverfahren. Die Beiträge werden jeweils zum 15. des Monats von der Stadt Volkach abgebucht. Der Träger ist berechtigt, die monatlichen Beiträge, auch während des laufenden Jahres zu erhöhen.

Die Beiträge richten sich nach der Anzahl der gebuchten Stunden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder wird gewährt, wenn drei Geschwisterkinder zeitgleich den Kindergarten und die Krippe besuchen (Hort ausgenommen). Für Kinder unter drei Jahren ist der Beitrag höher als bei älteren Kindern.

Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag gewährt werden. In besonderen Fällen übernimmt auf Antrag der / des Personenberechtigten das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise.

 

Elternbeiträge monatlich Buchungszeitkategorie

Kind unter 3 Jahre

Kindergartenkind

Hortkind

1 bis 2 Std.

Entfällt

Entfällt

130,00 €

Über 2 bis 3 Std.

Entfällt

Entfällt

143,00 €

Über 3 bis 4 Std.

170,00 €

130,00 €

156,00 €

Über 4 bis 5 Std.

187,00 €

143,00 €

169,00 €

Über 5 bis 6 Std.

204,00 €

156,00 €

182,00 €

Über 6 bis 7 Std.

221,00 €

169,00 €

195,00 €

Über 7 bis 8 Std.

238,00 €

182,00 €

208,00 €

Über 8 bis 9 Std.

255,00 €

195,00 €

221,00 €

 

Elternbeitragszuschuss

Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen seit April 2019, indem seitens des Freistaates ein Beitragszuschuss von 100,- Euro/Monat gezahlt wird. Dieser Beitragszuschuss wird seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr (01.09) gekoppelt. D.h. die Bezuschussung betrifft die Kinder, die ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre wird, die Kita besuchen.

Bayerisches Krippengeld

Der bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Der Anspruch auf das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Eltern beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragssteller.

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zur Verfügung.

Gebühren für pädagogische Arbeiten

Zu unseren päd. Angeboten gehören neben den kreativen Angeboten auch Bildungsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich, dafür wird monatlich eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben, die im Beitrag enthalten ist. Von diesem Geld werden z.B. Geburtstagsgeschenke der Kinder, Osterkörbchen, gesundes Frühstück, Wasser, Tee und Milch für die Kinder, Materialien für die AGs im Hort, Sonnencreme, Fotos … bezahlt. Die Gebühr wird für alle Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder monatlich erhoben.