Öffnungszeiten / Buchungszeiten

Unsere Kindertageseinrichtung (Krippe + Kiga) ist Montag - Donnerstag von 07.00 – 16.00 Uhr für Ihr Kind geöffnet, Freitag bis 14.00 Uhr

Der Hort ist ab 11.00 Uhr geöffnet und schließt um 16.00 Uhr, Freitag um 14.00 Uhr! In den Ferien können die Kinder bereits um 7.00 Uhr in den Hort kommen.

In der Zeit von 7.00 – 8.45 Uhr können die Kinder in die Kita gebracht werden. Grundsätzlich sind halbstündige Buchungen möglich.

Kinder ab drei Jahren müssen mindestens 20 Stunden pro Woche buchen. Für unter Dreijährige gibt es keine Mindestbuchungszeit, d.h. sie können auch vor der regulären Abholzeit abgeholt werden.

Buchungskriterien für Hortkinder:

• Mindestens drei Tage / Woche (und mind. 5,5 Stunden / Woche)

• Gebucht wird nach Unterrichtsende ab 11.00 Uhr und dann immer halbstündlich möglich

• Abholzeit kurz vor 13.00 Uhr möglich (ohne Hausaufgaben und Mittagessen) – diese Buchung wird bei den Aufnahmekriterien nachrangig berücksichtigt

• Abholen ab 15.00 Uhr – 16.00 Uhr

• Während der Hausaufgabenzeit ist keine Abholung der Kinder möglich (nur nach Absprache und in Ausnahmefällen)

• Freitags findet keine Hausaufgabenbetreuung statt

• Ferienbuchung kann nur angeboten werden, wenn die Kinder auch während der Schulzeit den Hort besuchen

• Ferienbuchung ganztägig, ab 7.00 Uhr und solange wie an den Schultagen gebucht ist

• Ferienbuchung an den Tagen möglich, an denen die Kinder auch während der Schulzeit gebucht sind (nach Absprache ist eine Verschiebung der Tage bei entsprechender personeller Kapazität möglich, ebenso kann in den Ferien nach Absprache auch täglich gebucht werden)

• Aufgrund der Förderung müssen die Kinder in den Ferien mind. 15 Tage buchen

• Werden 15 – 29 Tage in den Ferien gebucht, entspricht dies in einem Monat einen höheren Beitrag. Dieser Mehrbeitrag der Ferienbuchung für das ganz Jahr wird im August abgebucht, bei mehr als 29 Tagen Abrechnung im Juli und August

• Aufgrund des Ferienprogramms sollen die Kinder bis spätestens 8.45 Uhr in der Kita sein und bis mind. 13.00 Uhr (vorherige Abholung muss mit dem Personal besprochen werden)

• Im Februar müssen alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr wieder den Hort besuchen wollen, ihre Buchungszeiten abgeben. Wer ab dem kommenden Schuljahr keine Hortbetreuung mehr benötigt, muss bis spätestens Ende Februar den Hortplatz schriftlich kündigen.

Aufgrund der Aufsichtspflicht und der optimalen räumlichen Nutzung wird die Eingangstüre nach der Bringzeit am Vormittag abgeschlossen.

Buchungszeiten bestimmen die Betreuungszeiten Ihres Kindes. Hier nochmal der Hinweis, dass Buchungszeiten keine Regelung seitens des Trägers oder des Kita-Personals sind, sondern vom Gesetz her festgelegt sind. Buchungszeiten werden von den Eltern für ein Jahr bestimmt. Wir möchten Sie bitten, sich an die gebuchten Zeiten zu halten und Ausnahmen mit der Gruppenleitung Ihres Kindes abzusprechen. Bitte denken Sie auch daran, dass das Umziehen in der Garderobe in die gebuchten Zeiten gehört und Ihr Kind auch beim Abholen genügend Zeit zum Aufräumen benötigt. Diese Zeiten müssen eingerechnet werden. Auch beim Bringen Ihrer Kinder denken Sie bitte daran, dass die Buchungszeit beim Betreten der Eingangstüre beginnt und nicht erst beim Betreten der Gruppe. Am Vormittag muss spätestens um 8.30 Uhr gebucht werden.

Die Kindertageseinrichtung kann ihre Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Im Interesse des Kindes und der päd. Arbeit soll das Kind die Einrichtung regelmäßig und pünktlich zu den vereinbarten Buchungszeiten besuchen.

Der Träger ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung, insbesondere aus betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern. Änderungen werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.

In den Fällen, in den eine erzieherisch tätige Mitarbeiterin an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung teilnimmt oder durch Krankheit länger verhindert ist, wird nach Möglichkeit vom Träger eine Vertretung gestellt. Ist dies nicht möglich, wird für die Dauer der Fortbildungsveranstaltung oder der Krankheit der Betrieb in den Gruppen eingeschränkt. Die Kindertageseinrichtung kann wegen Baumaßnahmen, unüberbrückbarer Personalschwierigkeiten oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes zeitweise geschlossen werden.