Aufsichtspflicht und Haftung

Die Kinder sind auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten, während des Aufenthaltes im Kindergarten und während der Veranstaltungen, die der Kindergarten durchführt - auch außerhalb des Grundstückes - versichert. Bei Veranstaltungen, welche zusammen mit den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter durchgeführt werden, wird vom Personal der Kindertageseinrichtung keine Aufsichtspflicht übernommen.

Alle Unfälle, die auf dem Weg vom und zum Kindergarten eingetreten sind, und eine ärztliche   Behandlung   zur   Folge   hatten, melden   Sie   bitte   der   Leitung   des Kindergartens, damit eine Schadensregulierung eingeleitet werden kann. Um Rechtsunsicherheiten bezüglich der Aufsichtspflicht auf dem Nachhauseweg zu vermeiden,    wird    vereinbart,    dass    das    Abholen    der    Kinder    durch    die Personensorgeberechtigten   selbst   oder   aber   durch   von   diesen    namentlich   zu benennenden geeignete Dritte (Großeltern, Nachbarn, andere Eltern usw.) - gemäß Anlage - zu erfolgen hat. Die abholberechtigte Person hat sich beim ersten Kontakt dem päd. Personal vorzustellen und wenn nötig, den Ausweis vorzuzeigen. Falls Sie möchten, dass ein Geschwisterkind das Kindergartenkind abholen darf, bitten wir Sie uns darauf anzusprechen. Dies darf in der Regel kein Kind unter 14 Jahren sein.

Bitte beachten: Die Aufsichtspflicht durch das Kindergartenteam beginnt, sobald Sie Ihr Kind in der Gruppe bei einer Mitarbeiterin abgegeben haben. Diese endet, wenn Sie Ihr Kind beim Abholen in Empfang genommen haben.

Für den Verlust, die Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und Ausstattung der Kinder kann keine Haftung übernommen werden (z.B. Spielzeuge, Kleidung, Dosen, Flaschen usw.). Wenn Eltern Fahrdienste übernehmen (z. B Naturtage, Schulbesuche…) sind diese versichert. Für Schäden am Fahrzeug kann keine Haftung übernommen werden.